Geschichte der Lukaskirche

Die Kirche ist ursprünglich eine Filiale des Forchheimer Martinsstifts. An der Stelle des heutigen Gebäudes soll ehemals eine Kemenate (Wohngemach einer Burg) gestanden haben. Vermutlich haben die Herren von und zu Egloffstein, die das Rittergut Kunreuth seit etwa 900 besitzen, hier die erste Kirche gegründet.

1426 wird die jetzige Kirche eingeweiht und nach dem Evangelisten Lukas benannt. Die Urkunde über die Einweihung der Kirche wurde bei der Versetzung des Altars im Jahr 1921 gefunden und wieder in der Südwand neben der Kanzelbrüstung eingemauert. Der Text der Urkunde lautet in der Übersetzung (rekonstruiert durch das Hauptstaatsarchiv in München am 4.7.1922, Nr. 1270):

"Wir Friedrich durch Gottes Gnade Bischof von Bamberg bestätigen, daß wir im Jahr 1426 am letzten Tag des Monats Juni diese Kirche geweiht haben zu Ehren des heiligen Evangelisten Lukas, in Gegenwart des von Egloffsteinschen Kirchenpatrons. Als ihre Weihe soll jedes Jahr gefeiert werden der nächste Sonntag nach den heiligen Aposteln Peter und Paul. Zum Zeugnis dafür ist unser Siegel hier aufgedrückt."

Durch die Innenrenovierung der Kirche 1971 stieß man im Verputz der Südmauer auf ein Bleikästchen mit Reliquien: Knochen und Stoffreste (angeblich vom hl. Lukas). Die beiden Wände des Langhauses stammen noch aus der frühen Bauepoche. 1971 wurden gotische Fresken an der Südwand entdeckt, die vermutlich zu einem größeren Zyklus von Passionsbildern gehörten. Zu erkennen sind die Darstellung Christi vor der Geißelsäule und Christus als Kreuzträger.

1553 wurde die Kirche durch die Soldatenhorden des Markgrafen Albrecht-Alcibiades von Brandenburg-Kulmbach zerstört, später wieder aufgebaut. 1610 und 1668 erfolgten Umbau und Barockisierung der Kirche. Das Kirchenschiff wurde nach Westen verlängert. Gleichzeitig erhielt die Kirche eine barocke Fassade in gelbem Sandstein, über der sich der Turm mit Glockengeschoss und Zwiebelhaube erhebt. Er wächst regelrecht aus der Fassade heraus und gibt der Kirche ihren unverwechselbaren Charakter.

Über dem Portal, zwischen zwei sitzenden Engeln, ist das im Jahr 2000 sorgfältig restaurierte Doppelwappen der Freiherren von und zu Egloffstein zu sehen, die bis 1970 das Patronatsrecht über die Kirche ausübten. Die Bedeutung der Patronatsfamilie kommt auch in den Totenschilden von Claus und Veit von Egloffstein (1557 bzw. 1561) zum Ausdruck, die im Inneren der Kirche zu finden sind. Beide sind hier in der Gruft beigesetzt. Wie die meisten reichsfreien Ritterfamilien traten auch die Herren von Egloffstein zur Reformation über. Der Augsburger Religionsfrieden 1555 ermöglichte es, das lutherische Bekenntnis in Kunreuth einzuführen. Vielleicht sind die Einwohner Kunreuths aber schon früher zum Luthertum übergetreten. Kunreuth wurde so eine evangelische Insel in dem zum Bamberger Bistum gehörenden katholischen Umland..

1791/95 erhielt die Kirche ihre heutigen Ausmaße und ihre Bauform. Der Chor wurde noch etwas nach Osten verlängert, die Fenster erhielten ihre gegenwärtige Form. Im Inneren der Kirche sind interessante bauliche Merkmale zu sehen. Die Orgel befindet sich über dem Altar. Aus dem 16. Jahrhundert stammen die aus Eichenstämmen geformten "gedrehten" Säulen, mit golden abgesetzten Kapitellen. Für eine evangelische Kirche typisch ist die Ausstattung mit der aus der Barockzeit stammenden Kanzel und den Doppelemporen, denen die dort vermutlich vorhandenen gotischen Wandmalereien zum Opfer fielen. Da im evangelischen Gottesdienst die Predigt besondere Bedeutung hat, schuf man in den Emporen ausreichend Sitzplätze für die Zuhörer.

Die Lukaskirche ist heute Gemeindekirche für die evangelisch-lutherische Bevölkerung von Kunreuth und 14 umliegenden Ortschaften.

Noch älter als die Lukaskirche ist vermutlich die heute nicht mehr genutzte Friedhofskapelle neben dem Chor, die dem heiligen Stephanus geweiht war. Sie erinnert daran, dass die Lukaskirche auf dem mauerumwehrten alten Friedhof steht.

Dr. Walter Zwanzger

Literaturhinweis: Peter Poscharsky, Die Kirchen der fränkischen Schweiz, 4. Aufl. 2001, S. 272 ff