Kircheneintritt

Wie kann ich in die Kirche eintreten?
Sie beantragen den Eintritt bei Ihrem örtlichen Pfarramt. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf: 09199/235.

Ich bin vor einiger Zeit ausgetreten. Kann ich wieder eintreten?
Ja. Dem (Wieder-)Eintritt geht in der Regel ein Gespräch mit dem zuständigen Pfarrer bzw. Pfarrerin voran. Im Gespräch werden Beweggründe und Vorraussetzungen des Wiedereintritts besprochen.

Welche Bedingungen werden von mir bei einem Eintritt in die Kirche verlangt?
Sie sollten die grundlegenden Inhalte des christlichen Glaubens kennen, oder bereit sein zu lernen. Sie sollten der Taufe zustimmen und ein Leben nach christlichen Maßstäben anstreben.

Werde ich noch einmal getauft?

Nein, die Taufe ist einmalig. Menschen, die bereits getauft sind, einst aus der Kirche ausgetreten sind und wieder eintreten wollen, müssen sich nicht erneut taufen lassen. Sie nehmen ihren Personalausweis, ihre Taufurkunde und den Nachweis über ihren einstigen Kirchenaustritt und vereinbaren einen Termin für den Wiedereintritt bei ihrer Gemeinde.

Ab welchem Alter kann ein Jugendlicher in die Kirche eintreten?
Mit dem vollendeten 14. Lebensjahr.

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