Trauung

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Das christliche Verständnis der Ehe
Nach evangelischem Verständnis ist die Ehe eine gute Gabe Gottes und Zeichen seiner Liebe zu den Menschen. Hier erfahren sie ganz unmittelbar ihre Bestimmung zur Gemeinschaft "in guten wie in bösen Tagen". Gott hat Mann und Frau geschaffen, damit sie füreinander da sind. Eheleute tragen einander und werden getragen. Weil Vollkommenheit nicht erreichbar ist, gelingt die Ehe nur als gelebte Versöhnung. Sie macht mehr als jede andere Beziehung Verantwortung möglich, weil sie in der Bindung an einen Menschen konkrete Aufgaben zuweist. Dazu gehört auch, dass die Interessen und Ziele des einen nicht auf Kosten des anderen verfolgt werden. Ehe gewährt Geborgenheit und ermöglicht gemeinsame Lebensgestaltung. Sie ist immer auf Dauer angelegt.

Die Bedeutung der kirchlichen Trauung
Die kirchliche Trauung ist ein Bekenntnis zum christlichen Eheverständnis. Am Standesamt wird die Ehe rechtsgültig geschlossen. Das Besondere der kirchlichen Trauung liegt in der Verkündigung von Gottes Wort zur Ehe, der Bitte um Gottes Hilfe und Begleitung und im Zuspruch seines Segens. Darauf zielen die Worte: "Ja, mit Gottes Hilfe", mit denen die Partner auf die Traufrage antworten.

Vor Gott und der Gemeinde versprechen sie sich eheliche Liebe und Treue, solange sie leben. Sie bekennen aber zugleich, dass sie dabei auf Gottes Segen und Schutz angewiesen sind, der ihre Beziehung auch dann noch tragen kann, wenn sie selbst vielleicht dafür nicht mehr einstehen können.

Die Trauung in der Kirchengemeinde Kunreuth
Paare, die eine kirchliche Trauung wünschen, sollen so früh wie möglich mit dem Pfarramt Kontakt aufnehmen. Zunächst ist der Termin der Trauung zu klären. Trauungen, die nicht in der Kunreuther Lukaskirche, sondern in einer anderen (katholischen) Kirche des Gemeindebereichs stattfinden sollen, müssen auch mit den zuständigen katholischen Pfarrämtern abgesprochen werden, die ihre Einwilligung geben müssen.

In Kunreuth hält die Trauung in der Regel der Ortspfarrer. Möglich ist, dass auch ein auswärtiger Pfarrer, zu dem das Paar eine persönliche Beziehung hat, die Trauung hält.
Der Trauung geht ein Traugespräch voran. In ihm erläutert der Pfarrer das christliche Verständnis der Ehe und die Bedeutung des kirchlichen Trauversprechens. Er bespricht mit den Brautleuten den Ablauf des Trauungsgottesdienstes, die Bibelworte, die Wahl der Lieder und Gebete. Der Trauspruch, der die Eheleute auf ihrem Lebensweg begleiten soll, kann von diesen selbst ausgewählt werden.

Bei dem Gottesdienst können auch Verwandte und Freunde mitwirken, z. B. durch die Beteiligung bei den Gebeten. Darüberhinaus sind organisatorische Fragen zu klären, wie die musikalische Gestaltung oder der Schmuck der Kirche. In der Regel sorgt das Brautpaar für den Altarschmuck.

Gehört bei einer evangelischen Trauung ein Partner der römisch-katholischen Kirche an, so kann dieser über sein Pfarramt einen Antrag auf "Befreiung von der Formpflicht" an das Ordinariat stellen. Dadurch bleibt ihm die Zulassung zu den Sakramenten seiner Kirche erhalten. Möglich ist auch eine gemeinsame Feier der kirchlichen Trauung ("ökumenische Trauung"), bei welcher der zuständige katholische Pfarrer um seine Mitwirkung bei der evangelischen Trauung gebeten wird.

Ist ein Partner oder sind beide geschieden, ist ein seelsorgerliches Gespräch mit dem Pfarrer nötig, in dem die Gründe für das Misslingen der früheren Ehe zur Sprache gebracht werden, ehe eine neue Ehe verantwortlich eingegangen werden kann. Die kirchliche Trauung Geschiedener kann vor dem Hintergrund des vorausgegangenen Scheiterns die befreiende Erfahrung eines von Gott geschenkten persönlichen Neuanfangs vermitteln.

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