Bestattung

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Die kirchliche Bestattung ist ein Gottesdienst, der den Hinterbliebenen in der Situation des endgültigen Abschieds von einem Angehörigen die Zusage der Nähe Gottes und die Gewissheit der christlichen Hoffnung geben soll. Im Gottesdienst ist Raum für Trauer und Klage über den erlittenen Verlust. Noch einmal kommt das Leben des/der Verstorbenen in den Blick. Vor allem aber wird der gekreuzigte und auferstandene Christus verkündigt, der nach dem biblischen Zeugnis "dem Tode die Macht genommen" hat (2. Tim. 1,10) und "über Tote und Lebende Herr" ist (Römer 14,9). Die christliche Gewissheit der Auferstehung wird gegen alle Sterbe- und Todeserfahrung gesetzt. In Schriftlesung und Predigt wird die Liebe Gottes bezeugt, von der uns auch der Tod nicht trennen kann. In dieser Liebe dürfen sich Menschen gerade im Leid geborgen wissen.

Die kirchliche Bestattung
Die Bestattung hat zwei Elemente: den Gottesdienst in der Kirche oder in der Friedhofshalle und die Handlung am Grab. Beim dreimaligen Erdwurf am Grab übergibt der Pfarrer den Toten mit segnenden Worten der gnädigen Hand Gottes.
Die Gemeinde begleitet den Verstorbenen und seine Angehörigen mit Gebeten und Liedern.
Der Bestattung geht in der Regel die Aussegnung des/der Toten durch den Pfarrer voraus.
Ist eine Einäscherung vorgesehen, wird der Gottesdienst entsprechend gestaltet. Bei der späteren Urnenbeisetzung kann die Begleitung eines Pfarrers in Anspruch genommen werden.
Die kirchliche Bestattung ist ein Gottesdienst der Gemeinde. Sie kann in der Regel nur Angehörigen der evangelischen Kirche gewährt werden. Ungetaufte Kinder evangelischer Eltern, frühverstorbene Kinder, bei denen eine Nottaufe nicht mehr möglich war, und Totgeborene haben ein Anrecht darauf, kirchlich bestattet zu werden.
Hat sich ein Mensch selbst das Leben genommen, dann ist der Trost, den eine kirchliche Bestattung geben kann, besonders wichtig.

Die Bestattung in der Kirchengemeinde Kunreuth
Ist ein Gemeindeglied verstorben, wird das Pfarramt benachrichtigt. Es vereinbart mit den Angehörigen und dem Bestattungsunternehmen den Termin für die Überführung und Termin und Ort der Beerdigung. Nach der Überführung wird der Verstorbene auf dem Friedhof ausgesegnet. Auf Wunsch der Angehörigen kann die Aussegnung auch zu Hause erfolgen. Vom Bestattungsunternehmen erhält das Pfarramt die amtliche Sterbeurkunde.

Vor der Beerdigung führt der Pfarrer mit den Angehörigen ein Gespräch. Dabei erhält er Angaben über den Lebenslauf des Verstorbenen. Er bespricht mit den Angehörigen den Beerdigungsgottesdienst und wählt Lieder und Grabtext aus. Auf Wunsch der Familie spielt der Posaunenchor auf dem Friedhof.

In Kunreuth beginnt die Bestattung mit der Feier auf dem kirchlichen Friedhof. Der Pfarrer kommt mit Kreuzträger und Posaunenchor zur Aussegnungshalle. Nach Schriftlesung und Gebet zieht der Trauerzug zusammen mit dem Posaunenchor zum Grab. Anschließend an die Friedhofsfeier findet der Gottesdienst in der Lukaskirche statt.

Für die Organisation der Beerdigung in Kunreuth und die Betreuung der Aussegnungshalle ist der Mesner Bernd Distler zuständig. Wegen des Grabplatzes und des Totengräbers wenden sich die Angehörigen an das Pfarramt (09199/235).

Der Pfarrer von Kunreuth beerdigt evangelische Gemeindeglieder auch in den Außenorten der Evangelischen Kirchengemeinde. Hier sind die Einzelheiten vorher mit der politischen Gemeinde bzw. mit dem zuständigen Katholischen Pfarramt abzuklären. Wünschen die Angehörigen, dass nicht nur eine Feier auf dem Friedhof, sondern auch ein Gottesdienst in der Kirche am Beerdigungsort stattfindet, so müssen vorher die Katholischen Pfarrämter um ihr Einverständnis gebeten werden. Denn diese stellen dafür ihre Kirchen zur Verfügung. In diesem Fall wird zuerst der Gottesdienst in der Kirche gehalten; daran schließt sich die Feier auf dem Friedhof an.

Abklärungen mit dem Katholischen Pfarramt Pinzberg (09191/13710) sind für folgende Orte notwendig:
Pinzberg, Gosberg, Dobenreuth, Wiesenthau und Schlaifhausen.

Abklärungen mit dem Katholischen Pfarramt Leutenbach (09199/711) sind für folgende Orte erforderlich:
Leutenbach, Mittelehrenbach, Oberehrenbach und Weingarts.

Das Katholische Pfarramt Effeltrich (09133/824) ist für Gaiganz zuständig.

Friedhofsordnungen

Für die Nutzung unseres Kunreuther Friedhofs gelten Ordnungen. Sie sind unter den folgenden Dateien einsehbar:

Weitere hilfreiche Informationen

Das kirchliche Trauerportal